Skip to content

Fotos und Bilder für Unterrichtsmaterialien nutzen – was Lehrer*innen wissen sollten

Was müssen Lehrer*innen beachten, wenn sie Bilder, Illustrationen oder Texte aus dem Internet in ihre Unterrichtsmaterialien einbinden?

Ein Beitrag von Henry Steinhau (iRights.Lab)

Ein klassischer Fall: Lehrerin X erstellt drei Arbeitsblätter für den Physikunterricht. Es sollen Vorlagen im DIN-A4-Format werden, sowohl zum Ausdrucken als auch in digitaler Form, als PDF. Lehrer Y stellt für das Fach Biologie interaktive Lerneinheiten zusammen, die sich online bearbeiten lassen sollen. Beide möchten gerne Illustrationen, Grafiken, Fotos und vielleicht auch kleine GIF-Animationen nutzen, die sie im Internet entdecken bzw. in Büchern und Publikationen finden. Beiden ist bewusst, dass hierbei das Urheberrecht eine Rolle spielt: Sie wissen, dass es urheberrechtlich geschützte Inhalte gibt und dass sie unbedingt auf die Quellenangabe achten müssen. Mit diesen Vorsätzen liegen beide prinzipiell richtig. Doch worauf ist zu achten, wenn die beiden ihre Lehr- und Lernmaterialien auch per Mail oder im Onlineunterricht anderen zugänglich machen, sie in der Schulcloud teilen oder anderweitig öffentlich nutzbar machen wollen? Dann müssen sie auf mehrals nur die Quellenangabe achten.

Die Rechte der Urheber*innen

Bei Fotos, Illustrationen, Grafiken, Landkarten/ Stadtplänen, Datenvisualisierungen, Schaubildern und so weiter ist generell davon auszugehen, dass sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Denn sie sind in der Regel geistig-persönliche Schöpfungen, die ein*e Urheber*in fotografiert, gezeichnet, illustriert oder anderweitig erstellt hat. Auch Animationen sowie Einzelbilder eines Films oder einer Fernsehsendung sind jeweils schutzfähig. Die Urheber*innen besitzen das alleinige Recht, darüber zu entscheiden, ob, wie und durch wen ihr Werk verbreitet, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder aufgeführt wird. Hierfür vergeben sie Nutzungsrechte an Verwerter*innen – Bildungsverlage, Medienwerkstätten oder Webseitenbetreiber*innen – in Werkverträgen oder auch im Rahmen von Arbeitsverträgen. Auch Bearbeitungen eines Werkes für die genannten Zwecke müssen explizit erlaubt beziehungsweise vertraglich anderen eingeräumt werden.

Herausbildung der mathematischen Formelsprache

Wichtig: Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, es bleibt stets an den oder die Schöpfer*in gebunden und dies bis 70 Jahre nach dessen oder deren Tod. Zeigen Fotos wiederum geschützte Werke – wie Gemälde, Skulpturen oder auch Illustrationen oder Grafiken – können sowohl der/die Urheber*in des Fotos als auch der fotografierten Werke ihre Schutzrechte geltend machen. Dies gilt ebenso für Screenshots, die – vereinfacht gesagt – digitale Fotos von Bildschirminhalten sind. Das heißt, es muss darauf geachtet werden, ob Fotos und Screenshots womöglich geschützte Werke zeigen. Der gesetzliche Urheberrechtsschutz ist unmittelbar wirksam. Das Werk muss dafür nirgendwo registriert oder angemeldet sein. Und es muss auch nicht gesondert gekennzeichnet sein – etwa mit einem Copyright-© oder mit der Formulierung „Alle Rechte vorbehalten“. 

Wie kann man Bilder für Unterrichtsmaterialien nutzen?

Allerdings finden sich solche Hinweise dennoch häufig im Impressum oder als Bildunterschrift. Das heißt: Bevor Lehrkräfte die Bildwerke Dritter für eigenes Lehrmaterial verwenden, sollten sie stets nach entsprechenden Hinweisen zum Rechtestatus suchen, um erstens zu erfahren, wer Urheber*in beziehungsweise Rechteinhaber*in der Werke ist, und zweitens dort zu erfragen, ob und wie sich die Inhalte nutzen ließen.

Gesetzliche Ausnahmen, auch speziell für Bildungszwecke

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Ausnahmen ins Urheberrecht geschrieben. Das Zitatrecht sieht beispielsweise vor, dass aus geschützten Werken Texte und eben auch Bilder zitiert und in eigene Werke übernommen werden dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Für ein Zitat muss es ein eigenes – nicht zwingend urheberrechtlich geschütztes – Werk geben.
  • Es darf nur aus veröffentlichten Werken zitiert werden.
  • Die Zitatquelle ist anzugeben.
  • Das zitierte Ausgangswerk muss unverändert bleiben.
  • Das Zitat muss im Verhältnis zum eigenen Gesamtwerk sowie zum zitierten Werk angemessen dimensioniert sein.
  • Ein urheberrechtlich zulässiges Zitat muss einem anerkannten Zweck dienen, zwischen dem Zitat und den eigenen Ausführungen muss ein innerer Zusammenhang bestehen. Zu den anerkannten Zitatzwecken zählt beispielsweise die Belegfunktion, d. h., das Zitat belegt eigene Ausführungen, oder eben die Veranschaulichung, d. h., eigene Ausführungen werden veranschaulicht, etwa durch Zeigen einer Abbildung.

Die gesetzlich verankerten Ausnahmen für Bildungszwecke erlauben es speziell Bildungseinrichtungen und -akteur*innen, bereits veröffentlichte, geschützte Werke für nicht kommerzielle Unterrichtsund Lehrzwecke in gewissem Umfang zu verwenden. Das meint, sie dürfen im Bildungskontext vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich und wiedergegeben werden, auch via Intranet, etwa im Rahmen eines Onlinekurses. Allerdings gibt es hierfür Vorgaben und wortwörtlich Grenzen des Erlaubten. So dürfen maximal 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes verwendet werden, einzelne Abbildungen sogar vollständig. Aber, aufgepasst: Aus für den Schulunterricht erstellten Werken, wie Schulbüchern, darf nichts ohne Zustimmung des/der Rechteinhabers/-inhaberin für Unterrichtszwecke kopiert, digitalisiert oder digital zugänglich gemacht werden. Zudem dürfen die Teile der geschützten Werke ausschließlich den Lehrenden und Teilnehmenden des jeweiligen Unterrichts zur Verfügung gestellt werden. Im Fall von Servern, Schulintranets oder Bildungsclouds muss der Zugriff gesichert sein, etwa über Berechtigungen und Passwörter.

Offen lizenzierte und gemeinfreie Bildwerke

Im Netz finden sich Hunderttausende Fotos, Bilder und Grafiken, die per offener Lizenz urheberrechtlich unkompliziert zu nutzen sind. Die bekannten Creative-Commons-(CC-)Lizenzen ermöglichen beispielsweise per pauschaler Erlaubnis, dass ein Foto oder eine Illustration von jedem und jeder für eigene Inhalte übernommen und bearbeitet, aber auch vervielfältigt, vertrieben und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, meist auch für kommerzielle Zwecke.

Zu den Bedingungen (fast) aller CC-Lizenzen gehört, dass an das neue Material ein Lizenzhinweis angebracht wird, am besten mit hinterlegtem Link. Aus ihm muss hervorgehen, von wem oder woher das darin genutzte Werk stammt und dass es unter einer Creative-Commons-Lizenz steht. Nicht zuletzt können Bildwerke auch als gemeinfreie und damit bedingungslos nutzbare Werke vorliegen. 

Etwa weil für sie die gesetzlichen urheberrechtlichen Schutzfristen (siehe oben) bereits abgelaufen sind oder weil die Urheber*innen sie als gemeinfrei erklärt haben. Auch die Kennzeichnung mit „Creative Commons 0 (Zero)“ entspricht einer solchen „Generalfreigabe“.

Lösung

Für Lehrerin X und Lehrer Y stehen also mehrere gute Möglichkeiten zur Verfügung, geschützte Bildwerke Dritter in gewissem Maß in ihr eigenes Lehrmaterial zu integrieren: als zulässiges Bildzitat, im für Bildungszwecke erlaubten Rahmen oder durch bedingungsgerechte Nutzung offen lizenzierter Inhalte.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email

Ähnliche Beiträge

Drei Kinder stehen mit Tablets in den Händen vor einem virtuellen Eisbären
14. Mai, 2025
Die Anwendung „Reise in die Arktis“ von Heartucate bringt Schüler:innen ab der Sekundarstufe I die faszinierende Welt der Klimaforschung näher. Mit Augmented Reality tauchen sie in die raue, eisige Landschaft der Arktis ein, unterstützen Professor Aureus bei wissenschaftlichen Aufgaben und erstellen mit den von ihnen ermittelten Daten gemeinsam einen Klimabericht. Durch praxisnahe Aufgaben und interaktives Lernen fördert das Projekt das Bewusstsein für den Klimawandel und gibt Anregungen, wie jeder einen Beitrag zum Schutz unserer Erde leisten kann.
Schüler:innen bauen gemeinsam mit LEGO SPIKE Prime.
Gesponserte Inhalte
7. Mai, 2025
Stellen Sie sich vor, ein Nashorn rollt durch Ihr Klassenzimmer – nicht aus Fleisch und Blut, sondern aus LEGO®-Steinen gebaut und programmiert von Ihren Schüler:innen. Sie blicken in konzentrierte, faszinierte Gesichter und sehen, wie sich Knoten lösen, die sich im rein theoretischen Unterricht oft nur enger ziehen. Was zunächst vielleicht lediglich spielerisch-niedlich wirkt, wird im MINT-Unterricht zum Aha-Erlebnis, denn wenn Technik begreifbar wird, beginnt echtes Verstehen. Und plötzlich macht Lernen für die Schüler:innen wieder Sinn.
Biene hängt an einer gelben Blüte
6. Mai, 2025
„Alles hängt mit allem zusammen“, erkannte bereits Alexander von Humboldt. In Zeiten der Klimakrise wird deutlich, wie lebenswichtig natürliche Partnerschaften sind, denn: keine Blütenpflanzen ohne Bestäuber, keine Hülsenfrüchte ohne Bakterien. Und damit weniger Stabilität für unsere Ökosysteme und Ernährung. Könnte Gentechnik die Lösung sein? Und falls ja, welches Ausmaß an gentechnischen Eingriffen können wir komplexen Lebensgemeinschaften im Ökosystem zumuten, ohne unsere Lebensgrundlagen zu gefährden?
Junge Frau steht mit Schutzbrille hinter einem elektronischen Robotergreifarm und beobachtet, was passiert
15. April, 2025
Erinnern Sie sich? In einem früheren Onlinebeitrag haben wir auf dem MINT-Zirkel-Blog einen Roboterarm vorgestellt, der ganz einfach aus Pappe, Spritzen, Schläuchen und Büroklammern gebaut werden kann. Der elektronische Robotergreifarm 2.0 stellt eine Weiterentwicklung des damaligen Robotergreifarms vor.
Junge Frau schleift mit einer Maschine einen Holzbalken
9. April, 2025
Nicht nur in den MINT-Berufen, auch in Handwerksberufen fehlt qualifiziertes Personal. In vielen Berufen werden unterschiedliche mathematische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten genutzt. Am Beispiel des Ausbildungsberufs Zimmerer/Zimmerin wird in diesem Beitrag ausgehend von einer Fachwerkansicht gezeigt, wie sich Lernende typische Fachbegriffe aneignen und daran anschließend typische Rechnungen aus dem Berufsfeld Zimmerer/Zimmerin ausführen.
Schülerin fotografdiert einen Leoparden, was zeigen soll, wie lebensecht die App ist
1. April, 2025
Bereits seit Jahren wird davor gewarnt, dass der Verlust an Biodiversität alarmierende Ausmaße annimmt. Das Bewusstsein für die Wichtigkeit von biologischer Vielfalt und Umweltschutz zu schärfen, ist daher von entscheidender Bedeutung. Wenn wir das Thema in die Klassenzimmer bringen, können wir bereits der nachkommenden Generation zeigen, wie spannend und wertvoll unsere natürliche Welt ist – und dass es in unser aller Händen liegt, sie zu schützen.
Schülerinnen und Schüler machen ein chemisches Experiment unter der Aufsicht einer Lehrerin
25. März, 2025
Wer kennt das nicht: Das Schuljahr neigt sich dem Ende entgegen, Notenkonferenzen werden abgehalten, vielleicht steht eine Projektwoche an, Ausflugstage zum Abschluss werden geplant. Die Schülerschaft ist gedanklich schon in den Sommerferien, normaler Unterricht findet eigentlich kaum noch statt. Um in dieser Phase des auslaufenden Schuljahres doch noch etwas Schüleraktivierung in die Klassen zu bekommen und auch ein wenig die Lerninhalte des vergangenen Schuljahres zu wiederholen, hatte ich mir für das Ende des Schuljahres 2023/24 etwas ausgedacht: ein EduQuest zum Schuljahresabschluss.
Sammlung von Plastikgegenständen wie Zahnbürste und Spülschwamm
20. Februar, 2025
Überlegen Sie einmal, welche Gegenstände aus Kunststoff Sie heute schon benutzt haben. Ob Zahnbürste, Autoschlüssel, Brotbüchse – Kunststoffe sind in unserem Alltag omnipräsent, und das nicht grundlos. Wir nutzen sie jeden Tag. Doch was macht den Alltagsbegleiter Kunststoff eigentlich so besonders? Und gibt es vielleicht doch nachhaltigere Alternativen, die genauso viele Vorteile bieten?
Kinderhände bauen und spielen mit LEGO Education SPIKE-Elementen auf einem Tisch. Sie halten eine Karte und konstruieren kreative Modelle aus bunten LEGO-Steinen.
Gesponserte Inhalte
7. Februar, 2025
Was ist der Unterschied zwischen einer Rakete und naturwissenschaftlichen Schulfächern? Nun, während Raketen unsere Begeisterung für die Physik des Weltalls und Raumfahrttechnik entfachen, fehlt in vielen Klassenzimmern genau diese Faszination für Naturwissenschaften. Etwa die Hälfte der Lehrkräfte gibt an, dass ihre Schüler:innen kein Interesse an Naturwissenschaften haben. Das ergab eine Befragung von mehr als 6000 Lehrkräften weltweit, davon 500 in Deutschland.
Das Bild zeigt einen geöffneten Laptop, auf dem ein KI-Chatfenster geöffnet ist.
4. Februar, 2025
Im digitalen Zeitalter hat sich die Art und Weise, wie wir lehren und lernen, drastisch verändert. Künstliche Intelligenz (KI) nimmt einen immer größeren Platz in unserem Alltag ein und bietet neue Möglichkeiten, Wissen zu vermitteln und zu erwerben. Ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist ChatGPT, ein leistungsfähiges Sprachmodell (Large Language Model, LLM), das von OpenAI entwickelt wurde und über künstliche neuronale Netze funktioniert, die darauf ausgelegt sind, menschenähnlichen Text zu verstehen und zu generieren. Doch welche Rolle kann und sollte ChatGPT im Mathematikunterricht spielen?
Mädchen schreibt eine mathematische Gleichung an die Tafel
29. Januar, 2025
Dass unsere Bildung dringend einer geschlechtergerechten und diversitätssensiblen MINT-Bildung bedarf, dürfte inzwischen nur noch die wenigsten überraschen. Doch wie kann diese konkret aussehen und wie kann ich, wenn ich als Lehrkraft den Anspruch habe, meinen Unterricht diskriminierungssensibel zu gestalten, dies in meiner täglichen Arbeit umsetzen? Mit Fokus auf das Unterrichtsfach Mathematik sollen in diesem Beitrag einige Überlegungen vorgestellt werden.
Lehrer erklärt zwei Schülern im Klassenzimmer ein technisches Modell aus einem fischertechnik-Bausatz, während andere Schüler interessiert zuschauen.
Gesponserte Inhalte
3. Januar, 2025
Unsere Welt wird digitaler, und KI prägt unseren Alltag. Mit den fischertechnik STEM Coding Max Bausätzen lernen Schüler:innen, wie Computer „denken“. Entdecken Sie die Schlüsselkompetenz Computational Thinking – praxisnah, kreativ und innovativ. Kostenlose Bausätze für Schulen erhältlich!