Besteht Versicherungsschutz bei einer Projektarbeit außerhalb des Unterrichts?

erste Hilfe

Ein typischer Fall: Schülerinnen und Schüler beginnen in der Schule in Gruppen mit einer Projektarbeit in Physik, die sie nach Unterrichtsende am Nachmittag zu Hause in Gruppen zu Ende führen sollen. Die Ergebnisse der Projektarbeit werden benotet. Bei einer dieser Gruppenarbeiten wird eine Schülerin durch einen „Spa.“ eines Mitschülers verletzt.
Der Versicherungsschutz von Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen ist nach dem Sozialgesetzbuch auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule begrenzt. Im Normalfall setzt der organisatorische Verantwortungsbereich den unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Schulbesuch und die schulische Aufsichtspflicht voraus.

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